EU-KommunaL 8 / 20233
Inhalt
1. Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023
Der deutschen Justiz wird im Rechtsstaalichkeitsbericht ein hohes Maß an Unabhängigkeit und
Effizienz bescheinigt. ……………………………………………………………………………………………………….. 3
2. Desinformationen
Es werden Vorschläge zur Entschlüsselung von Desinformation über Krieg, Wahlen und Gender
gesucht. …………………………………………………………………………………………………………………………. 3
3. Ukraine – Unterstützung
Für die Unterstützung der Ukraine ist die breite Zustimmung ungebrochen. ……………………………. 4
4. Nachhaltigkeitsberichte – Standardvorgaben
Es gibt jetzt einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen. ……………… 5
5. Verbandsklagen
Die EU Vorschriften über Verbandsklagen sind seit dem 25. Juni 2023 anzuwenden. ……………… 6
6. Kinderbeteiligung – Plattform
Es gibt jetzt eine Plattform, über die sich Kinder und Jugendliche zu Entscheidungsprozessen der
EU äußern können. ………………………………………………………………………………………………………….. 6
7. Kinderschutz – Konsultation
Für eine Empfehlung zum integrierten Kinderschutz läuft ein Konsultationsverfahren. ……………… 7
8. Spielzeug-Sicherheit
Die Kommission hat für Kinderspielzeug ein erweitertes Chemikalienverbot vorgeschlagen. …….. 7
9. Sportpreis – Inklusion
Die #BeInclusive EU-Sportpreise sind für 2023 ausgeschrieben. …………………………………………… 8
10. Datenschutzgrundverordnung – grenzüberschreitend
In grenzüberschreitenden Fällen soll die Datenschutzverordnung (DSGVO) besser durchgesetzt
werden können. ………………………………………………………………………………………………………………. 9
11. EU-Finanzierung – allg. Leitfaden 2023
Ein Leitfaden über das gesamte Spektrum der EU-Förderung liegt vor. …………………………………. 9
12. Chipgesetz
Das vom Parlament verabschiedete Chipgesetz soll Europas strategische Autonomie und
Sicherheit stärken. …………………………………………………………………………………………………………. 10
13. Bauhaus – sechste Mission
Die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB) wird aufgewertet und ist als neue (6.)
Mission vorgesehen. ………………………………………………………………………………………………………. 11
14. Kulturerbe 3D-Digitalisierung
Eine europaweite Sammlung von 3D-Aufnahmen von Kulturgütern soll aufgebaut werden. ………..
………………………………………………………………………………………………………………………………… 12
15. Lehrkräfte – Eckpfeiler der Bildung
Hochwertiger Unterricht ist der Eckpfeiler einer erfolgreichen Bildung. …………………………………. 12
16. Lehrerakademien
Deutschland ist bei den Erasmus+ Lehrerakademien europaweit an der Spitze. ……………………. 13
17. Künstler – Arbeitsbedingungen
Die Schaffung eines EU-Rahmens für die Arbeitsbedingungen von Künstlern und
Kulturschaffenden ist in Vorbereitung. ………………………………………………………………………………. 14
18. Ernährungssicherheit
Die Nahrungsmittelversorgung in der EU soll sicherer und von Drittländern unabhängiger werden.
………………………………………………………………………………………………………………………………… 14
19. Agrarsektor – Unterstützung
Für landwirtschaftliche Betriebe werden zusätzliche EU-Mittel in Höhe von 430 Millionen Euro
mobilisiert. …………………………………………………………………………………………………………………….. 15
2
20. Biotechnologie – neue Gentechnik
Neue gentechnische Verfahren können die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des
Lebensmittelsystems verbessern. ……………………………………………………………………………………. 15
21. Glyphosat
Bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat wurden keine kritischen Problembereiche,
aber Datenlücken, festgestellt. ………………………………………………………………………………………… 17
22. Tierversuche – schnellerer Ausstieg
Um Tierversuche zu reduzieren, sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. …………………………. 17
23. Textil- und Lebensmittelabfälle
Die Verringerung von Textil- und Lebensmittelabfällen ist Ziel einer Änderung der
Abfallrahmenrichtlinie. ……………………………………………………………………………………………………. 18
24. Zahn-Amalgam
Die Verwendung von Zahn-Amalgam soll ab 2025 in der EU vollständig verboten werden. …………
………………………………………………………………………………………………………………………………… 19
25. Asylbericht 2023
Der Asylbericht 2023 liegt vor. …………………………………………………………………………………………. 20
26. Städtische Mobilität – SUMP
Die 430 Großstädte entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sollen Pläne für
nachhaltige urbane Mobilität (SUMPs) aufstellen. ……………………………………………………………… 20
27. Mobilität in der Stadt
Die Tage der urbanen Mobilität finden vom 4. bis 6. Oktober in Sevilla, Spanien, statt. ………….. 21
28. Mobilitätswoche 2023
Vom 16. bis 22. September findet die jährliche Mobilitätswoche statt. ………………………………….. 22
29. Kommunalberatung – Smart Cities Marketplace
Über die Initiative Smart City Marketplace werden Kommunen Beratungsleistungen kostenfrei zur
Verfügung gestellt. …………………………………………………………………………………………………………. 22
30. Barrierefreiheit – Wettbewerb
Die Städte und Gemeinden werden ausgezeichnet, die der Barrierefreiheit für Menschen mit
Behinderungen Priorität einräumen. …………………………………………………………………………………. 23
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1. Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023
Der deutschen Justiz wird im Rechtsstaalichkeitsbericht ein hohes Maß
an Unabhängigkeit und Effizienz bescheinigt.
Der von der Kommission am 6. Juli 2023 vorgelegte Bericht geht auf die Gesamtlage
in der EU ein, enthält aber auch eine Bewertung zur Umsetzung der
letztjährigen Empfehlungen sowie neu Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.
Der Bericht deckt nicht nur die die nationalen Justizsysteme ab, sondern auch
die Bereiche Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen, Medienfreiheit und -pluralismus
sowie institutionelle Fragen im Bereich der gegenseitigen Machtkontrolle.
Das Länderkapitel für Deutschland enthält u.a. folgende z. T kritischen
Hinweise:
Es wird kritisiert, dass bislang keine Schritte unternommen worden sind,
die personelle Ausstattung der Justiz und eine angemessene Besoldung
von Richtern. zu gewährleisten. Angesichts der beträchtlichen Anzahl
von Pensionierungen von Richtern in den nächsten Jahren und der damit
einhergehende Bedarf an neuem Personal, sind eine angemessene
Richterbesoldung weiterhin zu gewährleisten.
Zum Medienbereich wird für Deutschland lobend festgestellt, dass das
Grundgesetz einen gut etablierten Rechtsrahmen bildet, der die Freiheit
und den Pluralismus der Medien sowie das Recht auf Zugang zu Informationen
garantiert. Für eine Abhängigkeit zu staatlichen Stellen gibt es
keinerlei Anzeichen. Die Selbstregulierung der Presse durch den Deutschen
Presserat ist gut etabliert und die Transparenz der Medieneigentümerschaft
ist auf einem guten Niveau gewährleistet.
Angemahnt werden weitere Reformen für mehr Transparenz innerhalb
des Gesetzgebungsverfahrens; sog. „legislativer Fußabdruck über die
Einflussnahme von Dritten“.
Ausbaufähig seien die Regelungen zur Aufnahme von Tätigkeiten nach
Ausscheiden aus hohen öffentlichen Ämtern, sei es in der Beamtenschaft
oder aus der Bundesregierung (sog. Karenzzeiten).
Kritisch gesehen wird die Tatsache, dass es noch keine Fortschritte bei
der Umsetzung des Plans zur Anpassung des Steuerbefreiungsstatus für
gemeinnützige Organisationen gibt.
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und die Empfehlungen der Kommission
sind für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich.
Pressemitteilung https://t1p.de/d4p93
Bericht Englisch, 60 Seiten https://t1p.de/bel4x
Fragen und Antworten https://t1p.de/ccv5j
Empfehlungen (Englisch, 28 Seiten) https://t1p.de/gh6ao
Länderkapitel https://t1p.de/y54k5
Kapitel DE (Englisch, 41 Seiten) https://t1p.de/xvqub
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2. Desinformationen Termin: 22.09.2023
Es werden Vorschläge zur Entschlüsselung von Desinformation über
Krieg, Wahlen und Gender gesucht.
Ziel des von der Kommission am 31. Juli 2023 vorgeschlagen Projekts ist es,
falsche und irreführende Informationen (sog. Narrative) und ihre Auswirkungen
4
zu bekämpfen. Dabei geht es darum, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen,
wie Desinformationen entstehen und verbreitet werden, wie sie die Meinung
der Menschen prägen und welche Auswirkungen sie in der Praxis haben.
Dies ist von besonderer Bedeutung im Hinblick auf
falsche und irreführende Informationen über Russlands Krieg gegen die
Ukraine, die das Potenzial haben, Demokratien zu destabilisieren,
dem Schaden, den Desinformationen für die Integration und Gleichstellung
der LGBTQ+-Gemeinschaft anrichten können
und auf ihre Auswirkungen auf Wahlen (mit einem speziellen Fokus auf
die Wahl des Europaparlaments im Juni 2024.
Die Bewerbungsfrist endet am 22. September 2023. Das Projekt, für das 1,2
Millionen Euro zur Verfügung stehen, wird voraussichtlich im September 2024
anlaufen. Bewerben können sich Hochschulen, Forschungszentren, Nichtregierungsorganisationen
und Behörden.
Pressemitteilung https://t1p.de/uaxbz
Bewerbung https://t1p.de/phzxq
Narrative https://t1p.de/7wxcj
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3. Ukraine – Unterstützung
Für die Unterstützung der Ukraine ist die breite Zustimmung ungebrochen.
Auch eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung und höhere
Verteidigungsausgaben werden befürwortet. Das ist das Ergebnis des am 10.
Juli 2023 veröffentlichten Eurobarometers:
88% der EU- Bürger befürworten die Bereitstellung humanitärer Hilfe für
die vom Krieg betroffenen Menschen (DE 91%);
86% sprechen sich für die Aufnahme von Menschen in der EU aus, die
vor dem Krieg fliehen (DE 85%);
75% befürworten Finanzielle Hilfe für die Ukraine;
72%, finden Wirtschaftssanktionen gegen die russische Regierung, Unternehmen
und Einzelpersonen gut;
66% sind damit einverstanden, staatseigenen Medien wie Sputnik und
Russia Today in der EU die Sendetätigkeit zu untersagen;
64% sprechen sich für die Finanzierung des Kaufs und der Lieferung militärischer
Ausrüstung für die Ukraine aus;
64% stimmen auch damit überein, dass die EU der Ukraine Kandidatenstatus
als potenzielles Mitglied der EU gewährt;
In diesem Zusammenhang wünschen sich
77% der Europäer eine gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik:
80% halten eine Intensivierung der Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen
auf EU-Ebene für erforderlich;
77% sind der Auffassung, dass der Erwerb militärischer Ausrüstung
durch die Mitgliedstaaten besser koordiniert werden sollte;
69% möchten, dass die EU ihre Kapazitäten zur Herstellung militärischer
Ausrüstung ausbaut
5
66% stellen fest, dass in der EU mehr Mittel für die Verteidigung ausgegeben
werden sollten.
Die Standard-Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2023 wurde zwischen dem
31. Mai und dem 21. Juni 2023 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Form von persönlichen
Befragungen durchgeführt. 26.425 EU-Bürgerinnen und -Bürger wurden
in der EU befragt.
Pressemitteilung https://t1p.de/tjt9z
Eurobarometer 99 https://t1p.de/6vnm5
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4. Nachhaltigkeitsberichte – Standardvorgaben
Es gibt jetzt einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichte der
Unternehmen.
Die von der Kommission am 31. Juli 2023 veröffentlichten EU einheitlichen
Standards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) sind für große
und für börsennotierte Unternehmen, bestimmte öffentliche (kommunale) Firmen/
Unternehmen eingeschlossen, verpflichtend. Zu berichten ist nach der
Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 14.12.2022 (siehe
eukn 7/2022/13) über die sozialen und ökologischen Risiken, denen die Firmen
ausgesetzt sind, und darüber, wie sich ihre Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt
auswirken. Diese Berichte müssen das gesamte Spektrum von Nachhaltigkeitsfragen
abdecken, u.a. Klima, Verschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen,
Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Eigene
Belegschaft, Arbeiter in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinden,
Gemeinschaften, Verbraucher und Endverbraucher, Geschäftsgebaren. Dazu
umfassend die Anhang 1 zu ESRS.
Die durch diese Berichterstattung ermöglichte Transparenz soll sicherstellen,
dass Investoren, Verbraucher und andere Interessengruppen Zugang zu diesen
Nachhaltigkeitsinformationen haben. So können sie Risiken aufgrund des Klimawandels
und anderer Nachhaltigkeitsthemen bewerten und beurteilen, wie
sich ihre Kauf- bzw. Investitionsentscheidung auf Menschen und Umwelt auswirken.
Diese Nachhaltigkeitsangaben müssen in einem gesonderten Abschnitt
der Lageberichte von Unternehmen künftig den am 31. Juli 2023 veröffentlichten
Standards entsprechen und von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer
zertifiziert werden. Die Unabhängigkeit der Prüfer sorgt dafür, dass die Nachhaltigkeitsinformationen
den von der EU festzulegenden Standards entsprechen.
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 14.12.2022 ermächtigt
die Kommission, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
zu erlassen, in denen festgelegt wird, wie die zuständigen Behörden und Marktteilnehmer
den in der Richtlinie festgelegten Verpflichtungen nachkommen
müssen. Von dieser Ermächtigung hat die Kommission mit ESRS Gebrauch gemacht.
ESRS wird dem Europäischen Parlament und dem Rat in der zweiten
Augusthälfte förmlich zur Prüfung übermittelt. Die Prüffrist beträgt zwei Monate
und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Das Europäische Parlament
oder der Rat können den Delegierten Rechtsakt ablehnen, aber nicht ändern.
6
Zum Thema siehe auch Abschlussbericht der Umweltbundesamts „Umweltbezogene
und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer
nachhaltigen Unternehmensführung“ vom Juli 2020.
Pressemitteilungen https://t1p.de/rnd7m, https://t1p.de/qzhc0
ESRS https://t1p.de/sm4eb
ESRS Anhang 1 (282 Seiten) https://t1p.de/gtpvo
Fragen und Antworten https://t1p.de/tr489
Nachhaltigkeitsberichterstattung https://t1p.de/2x7dd
Kommunale Unternehmen https://t1p.de/3dkpx https://t1p.de/xhcpk
Richtlinie 14.12.2022 https://t1p.de/7d25e
UBA Juli 2020 https://bit.ly/3yMRNFY
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5. Verbandsklagen
Die EU Vorschriften über Verbandsklagen sind seit dem 25. Juni 2023 anzuwenden.
Damit kann künftig in allen EU-Ländern qualifizierte Einrichtungen, etwa eine
Verbraucherorganisation im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch
illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen,
um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken.
Das europäische Modell verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet
sich grundsätzlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten.
Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern
nur von Einrichtungen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge
Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden.
Um das reibungslose Funktionieren von Verbandsklagen in der gesamten EU
zu unterstützen, hat die Kommission ein Kollaboration Tool („EC-REACT“,) als
Plattform für den EU-weiten Informationsaustausch über Verbandsklagen ins
Leben gerufen. Über diese Plattform können Vertreter der Mitgliedstaaten, Richter
und benannte qualifizierte Einrichtungen zusammenarbeiten, um die EUVerbraucherrechte
besser durchzusetzen.
Die Bundesregierung hat am 24. April 2023 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen (Drucksache
20/6520) vorgelegt.
Pressemitteilung https://t1p.de/ort30
Richtlinie 25. November 2020 https://t1p.de/ubueb
EC-REACT https://t1p.de/tbp3s
Hintergrundinfos https://t1p.de/6rphv
DE Drucksache 20/6520 https://t1p.de/dwe8c
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6. Kinderbeteiligung – Plattform
Es gibt jetzt eine Plattform, über die sich Kinder und Jugendliche zu Entscheidungsprozessen
der EU äußern können.
Diese am 13.Juli 2023 neu geöffnete EU-Beteiligungsplattform verbindet bestehende
Kinderbeteiligungsmechanismen auf lokaler, nationaler und EU-Ebene.
7
Damit können sie sich zu europäischen Gesetzen und Politiken, die sie betreffen,
äußern. Die Plattform wurde in Zusammenarbeit mit dem Europäischen
Parlament und Kinderrechtsorganisationen neu eingerichtet. Dort wird z.B. berichtet
über das erste Treffen der Kinder und des Kindergremiums in Brüssel im
Juni 2023, wie man der EU-Gemeinschaft für Kinderbeteiligung beitreten kann
oder Kinder an einer Umfrage teilnehmen können zu den Themen, was Kinder
brauchen oder wie sie vor Schaden geschützt werden können.
Plattform https://t1p.de/t41xg
Kontakte https://t1p.de/9331y
Förderstelle https://t1p.de/xzngu
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7. Kinderschutz – Konsultation Termin: 20.10.2023
Für eine Empfehlung zum integrierten Kinderschutz läuft ein Konsultationsverfahren.
Damit erbittet die Kommission Hinweise, wie die Entwicklung und Stärkung integrierter
Kinderschutzsysteme in den Mitgliedstaaten gefördert werden kann.
Die Konsultation dient der Vorbereitung der in der Kinderrechtsstrategie (siehe
eukn 4/2021/20) angekündigten Empfehlung über integrierte Systeme für Kinderschutz.
Die Vorlage dieser Empfehlung ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen.
Ein integriertes Kinderschutzsystem stellt das Kind in den Mittelpunkt. Es gewährleistet,
dass alle wichtigen Akteure und öffentlichen Dienste – einschließlich
solcher in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Wohlfahrt und Justiz –
zusammenarbeiten, um Missbrauch, Ausbeutung, Vernachlässigung und andere
Formen von Gewalt gegen Kinder zu verhindern und Kinder in diesen Situationen
zu schützen und zu unterstützen. Ein integriertes Kinderschutzsystem
umfasst im Allgemeinen folgende Komponenten: Gesetzgebung und Politik,
Überwachung, Datenerhebung, Personal und Finanzierung. Diese Systeme beziehen
eine Reihe von Akteuren ein – von Kindern, Familien und ihren Gemeinschaften
bis hin zu Kinderschutz- und Hilfsdiensten und allen Diensten, die sich
dem Wohlergehen von Kindern widmen. Die Konsultation endet am 10. Oktober
2023.
In Europa sind 44 Millionen Kinder von körperlicher Misshandlung betroffen, 55
Milli-onen Kinder leiden unter emotionalem Missbrauch, eines von fünf Kindern
wird Opfer sexueller Gewalt und fast ein Viertel der Opfer von Menschenhandel
in der EU sind Kinder.
Konsultation https://t1p.de/zld65
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8. Spielzeug-Sicherheit
Die Kommission hat für Kinderspielzeug ein erweitertes Chemikalienverbot
vorgeschlagen.
Danach wird das nach der Spielzeugrichtlinie vom 18. Juni 2009 bereits bestehende
Verbot von karzinogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen
in Spielzeug auch auf Chemikalien in Spielzeug ausgeweitet. Das erfolgt
durch Erfassung neuer Gefahrenklassen und Verschärfung der Grenzwerte, die
das endokrine System oder das Atmungssystem beeinträchtigen oder für ein
8
bestimmtes Organ toxisch sind. Auch sollen in der neuen Spielzeugverordnung
die Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Spielzeug für Kinder, die älter als 36
Monate sind, festgelegt und angepasst werden. So werden auch ältere Kinder
wirksam geschützt. Zudem wird ein digitaler Produktpass für jedes Spielzeug
verpflichtend eingeführt, der Auskunft über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
enthält und den jeder Hersteller oder Importeur für jedes Spielzeug
vorlegen muss. Die Einführer müssen künftig den Produktpässe für alle – auch
online vertriebene (Parlament siehe eukn 3/2022/5) – Spielzeuge an den EUGrenzen
vorlegen.
Mit der neuen Regelung werden die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug,
die in der EU vermarktet werden sollen, deutlich verschärft, und zwar unabhängig
davon, ob die Produkte in der EU oder anderswo hergestellt wurden.
Der am 18. Juli 2023 vorgelegte Entwurf einer neuen Richtlinie wird die geltende
Richtlinie ersetzen.
Pressemitteilung https://t1p.de/n0bd2
Fragen und Antworten https://t1p.de/bpbxk
Verordnungsvorschlag https://t1p.de/tbtur
Spielzeugrichtlinie vom 18.06.2009 https://t1p.de/oauk8
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9. Sportpreis – Inklusion Termin: 28 09.2023
Die #BeInclusive EU-Sportpreise sind für 2023 ausgeschrieben.
Ziel der #BeInclusive EU Sport Awards 2023 ist es, die besten Projekte auszuzeichnen
und sichtbar zu machen, die die Inklusion durch Sport erfolgreich unterstützt
haben, Die Projekte sollen benachteiligte, ausgegrenzte oder unterprivilegierte
Gruppen einbeziehen, z. B. Personen mit schwierigem sozialem, wirtschaftlichem
oder bildungsbezogenem Hintergrund, Menschen mit Behinderung,
gesundheitlichen Problemen oder kulturellen Unterschieden usw. Der
Wettbewerb richtet sich an alle Organisationen oder Behörden; Einzelpersonen
sind nicht teilnahmeberechtigt. Bewerbungen sind in einer der folgenden 3 Kategorien
möglich:
1) Barrieren überwinden (https://t1p.de/b6g7n): Belohnt Projekte und Organisationen,
die Beispiele für bewährte Verfahren zur Überwindung von
Hindernissen für die Teilnahme am Sport durch die Stärkung benachteiligter
Personen liefern.
2) Förderung der Gleichstellung im Sport (https://t1p.de/bmm3e): Prämiert
Projekte, die den Mehrwert von mehr Gleichstellung der Geschlechter im
Sport erkennen und Maßnahmen durchführen, um die Kluft zwischen
Männern und Frauen bei der Teilnahme am Sport zu schließen.
3) Sport für den Frieden: (https://t1p.de/uvmea): Hebt Projekte hervor, die
einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung des Friedens und der
europäischen Werte durch körperliche Aktivität legen.
Die drei Gewinner (einer in jeder Kategorie) werden bei der jährlichen Preisverleihung
bekannt gegeben und erhalten ein Preisgeld von 10.000 Euro. Die anderen
Finalisten (Zweiter und Dritter) jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld von
2.500 €.
Bewerbungsfrist ist der 28. September 2023.
Pressemitteilung https://t1p.de/v8tiw
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10. Datenschutzgrundverordnung – grenzüberschreitend Termin: 04.09.2023
In grenzüberschreitenden Fällen soll die Datenschutzverordnung
(DSGVO) besser durchgesetzt werden können.
Das ist das Ziel eines von der Kommission am 4. Juli 2023 vorgelegten Verordnungsentwurfs.
Danach werden konkrete Verfahrensvorschriften für die Behörden
bei der Anwendung der DSGVO in Fällen festgelegt, die Personen in mehreren
Mitgliedstaaten betreffen. So wird
für Einzelpersonen klargestellt, was sie bei der Einlegung einer Beschwerde
einreichen müssen und
sichergestellt, dass sie in angemessener Weise in das Verfahren einbezogen
werden.
für Unternehmen in den neuen Vorschriften ihre Rechte in Bezug auf ein
faires Verfahren präzisiert, wenn eine Datenschutzbehörde einen möglichen
Verstoß gegen die DSGVO untersucht.
für die federführende Datenschutzbehörde die Verpflichtung festgelegt,
den betroffenen Datenschutzbehörden in anderen Ländern die zentralen
Elemente der Untersuchung und eine Zusammenfassung des Standpunkts
der Behörde zu dem Fall darzulegen.
Des Weiteren werden
die Anforderungen hinsichtlich der Zulässigkeit grenzüberschreitender
Beschwerden harmonisiert und die Hindernisse beseitigt, die derzeit auftreten,
weil die Datenschutzbehörden unterschiedlichen Vorschriften unterliegen.
bei Untersuchung von Beschwerden Regeln für die ordnungsgemäße
Beteiligung der Beschwerdeführer festgelegt und
den betroffenen Parteien das Recht auf Anhörung in wichtigen Phasen
des Verfahrens eingeräumt, u.a. während der Streitbeilegung durch den
Europäischen Datenschutzausschuss.
Der Verordnungsvorschlag berücksichtigt die Beiträge eines breiten Spektrums
von Interessenträgern, u.a. von Vertretern der Zivilgesellschaft, Unternehmen,
Hochschulen und Angehörigen der Rechtsberufe sowie der Mitgliedstaaten.
Rückmeldungen zum Verordnungsvorschlag sind bis zum 4. September 2023
möglich.
Pressemitteilung https://t1p.de/nkdsd
DSGVO https://t1p.de/klnbx
Sondierung https://t1p.de/vt2ah
Rückmeldungen https://t1p.de/vt2ah
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11. EU-Finanzierung – allg. Leitfaden 2023
Ein Leitfaden über das gesamte Spektrum der EU-Förderung liegt vor.
Der vom Forschungsdienst des Parlaments erarbeitete diesjährige „Guide to EU
funding“ 2023 (Englisch, 184Seiten) enthält u.a. für regionale und lokale Behörden,
Unternehmen nd Nichtregierungsorganisationen Informationen, wie sie für
ihre Projekte Finanzmittel aus verschiedenen EU-Fonds erhalten können.
10
Grundlage ist der EU-Haushalt 2021-2027 und das befristete Next Generation
EU-Instrument, das die Erholung der EU von der Covid-19-Pandemie fördern
soll.
Die wichtigsten Finanzierungsthemen des Leitfadens sind in Unterabschnitte
unterteilt, um die Recherche zu erleichtern. Eine Reihe von Hyperlinks im Text
ermöglichen einen schnellen Zugang zu den Finanzierungsquellen. Am Ende
jedes Abschnitts des Leitfadens ist eine Liste der wichtigsten potenziellen Begünstigten
aufgeführt.
Pressemitteilung https://t1p.de/bgevt
Leitfaden (Englisch, 184 Seiten) https://t1p.de/hmj73
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12. Chipgesetz
Das vom Parlament verabschiedete Chipgesetz soll Europas strategische
Autonomie und Sicherheit stärken.
Die Abhängigkeit von asiatischen oder amerikanischen Chipproduzenten soll
verringert und die Selbstversorgung Europas angestrebt werden. Dieses Gesetz
zur Stärkung der Chipindustrie soll die Produktion, Innovation und Forschung
ankurbeln. Der Marktanteil der EU an Halbleitern soll bis 2030 von
derzeit 10% auf mindestens 20% verdoppelt werden. Das soll durch ein günstiges
Umfeld für Chip-Investitionen in Europa mit folgenden Maßnahmen erreicht
werden:
Genehmigungsverfahren werden beschleunigt und ihre Bedeutung
durch einen sog. Status der höchstmöglichen nationalen Bedeutung
anerkannt.
Für Forschung und Innovation werden im Bereich Chips aus dem EUHaushalt
3,3 Milliarden Euro investiert. Damit sollen insgesamt ca. 43
Mrd. EUR (EU + Mitgliedstaaten + Privatwirtschaft) mobilisiert werden,
um die europäische Halbleiterindustrie in Schwung zu bringen.
Für den Aufbau neuer Produktionskapazitäten kann in Einzelfällen eine
nachgewiesene Finanzierungslücke bis zu 100% mit öffentlichen Mitteln
gedeckt werden, wenn solche Anlagen andernfalls in Europa nicht errichtet
würden. Solche Produktionsanlagen müssen neuartig in der EU sein,
weil sie errichtet werden, um Technologien herzustellen, die über den
aktuellen Stand der Technik der EU hinausgehen.
Der Kommission wird ermächtigt, Notfallmaßnahmen zu ergreifen, wie
z.B. die vorrangige Versorgung mit Produkten, die von einer Verknappung
besonders betroffen sind, oder die Durchführung gemeinsamer Beschaffung
für die Mitgliedstaaten.
Ein Netzwerk von Kompetenzzentren wird eingerichtet, die den Zugang
zu Mikroelektronik-Programmen unterstützen für Postgraduierte, Schulungen,
Praktika und Lehrlingsausbildung, um den Fachkräftemangel in
der EU zu beheben und neue Talente für Forschung, Design und Produktion
zu gewinnen.
Es wird ein Kartierungsinstrument eingeführt, das Helfen wird, mögliche
Versorgungsengpässe zu identifizieren.
Ein Engpassalarm wird frühzeitig auf eine mögliche Halbleiter-Knappheit
aufmerksam machen.
11
Ein Krisenreaktionsmechanismus wird eingerichtet, der es der Kommission
ermöglicht, im Falle von Versorgungsengpässen Notfallmaßnahmen
zu ergreifen, z.B. die vorrangige Versorgung mit Produkten, die von einer
Verknappung besonders betroffen sind, oder die Durchführung gemeinsamer
Beschaffung für die Mitgliedstaaten.
Das Chip-Gesetz tritt drei Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der
EU in Kraft.
Halbleiter-Chips sind für eine breite Palette technologischer und digitaler Produkte
des Alltags wie Autos, Haushaltsgeräte und Elektronik von wesentlicher
Bedeutung. Ein Mobiltelefon enthält beispielsweise rund 160 verschiedene
Chips, Hybrid-Elektroautos bis zu 3.500. Mikrochips. Chips sind entscheidend
für Technologien, die den digitalen Wandel vorantreiben, wie künstliche Intelligenz
(KI), Low-Power-Computing, 5G/6G-Kommunikation sowie das Internet
der Dinge und Edge-,Cloud- und High-Performance-Computing-Plattformen.
Beinahe 80% der Zulieferer für europäische Unternehmen, die auf Chips angewiesen
sind, haben ihren Hauptsitz außerhalb der EU.
Der Großteil der weltweiten Nachfrage entfällt heute auf Endanwendungen in
der Datenverarbeitung, einschließlich PCs und Rechenzentren – Infrastruktur
(32%), Kommunikation, einschließlich Mobiltelefone und Netzinfrastruktur
(31%) und Unterhaltungselektronik (12%). Im Jahr 2020 wurden weltweit mehr
als 1 Billion Mikrochips hergestellt. Auf jeden Menschen weltweit kommen somit
etwa 130 Chips.
Der Wert des weltweiten Chipmarkts belief sich 2021 auf rund 550 Mrd. USD,
2030 wird mit einer Verdoppelung des Marktes auf 1 Billionen gerechnet.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat einen verständlichen
Überblick über die Bedeutung der Chips und die Ziele des Chipgesetzes veröffentlicht.
Pressemitteilung Parlament https://t1p.de/0xwf4
Mitteilung Kommission 08.02.2022 https://t1p.de/73ip5
DIHK https://t1p.de/3lmly
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13. Bauhaus – sechste Mission
Die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB) wird aufgewertet
und ist als neue (6.) Mission vorgesehen.
Das hat die Kommission in einer Mitteilung vom 19. Juli 2023 im Rahmen eines
allgemeinen Berichts über die EU-Missionen angekündigt. EU-Missionen sind
Gremien zur Beratung von Themen mit besonderer gesellschaftlicher Bedeutung.
Sie werden von der Kommission eingesetzt, haben je nach Thema einen
bestimmten Zeitrahmen und ein bestimmtes Budget. Derzeit gibt es folgende 5
Missionen: Krebs, Anpassung an den Klimawandel, gesunde Ozeane, Küstenund
Binnengewässer, 100 klimaneutrale und intelligente Städte, Bodengesundheit
und Ernährung. Weitere Einzelheiten zur Aufgabe und Funktion von Missionen
siehe unter eukn 12/2020/24.
In der Mitteilung vom 19. Juli 2023 hat die Kommission die Ergebnisse in den
fünf Missionsbereichen in Horizont Europa bewertet und vorgeschlagen, für das
Missionsprogramm 11% des Budgets der 2. Säule von Horizont Europa auszugeben
(gegenüber derzeit 10%). Dies entspricht einem Gesamtbetrag von über
12
3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2024-2027. Gleichzeitig hat die Kommission angekündigt,
dass die Vorbereitungen für eine neue EU-Mission „Neues Europäisches
Bauhaus“ eingeleitet worden sind und dafür hochkarätige Sachverständige
gesucht werden. Die Initiative NEB habe bedeutende Fortschritte auf dem
Weg zu ihrem Ziel gemacht, den europäischen Grünen Deal mit unseren Lebensräumen
und Erfahrungen zu verbinden. Sie hat eine eigene Community mit
über 1.000 Mitgliedern, die in ganz Europa und darüber hinaus aktiv ist und sich
aus angesehenen Persönlichkeiten aus den Bereichen Architektur, Kultur, Design
und Nachhaltigkeit zusammensetzt. NEB weise bereits einige Merkmale
mit den EU-Missionen auf und es sei nun an der Zeit, die erzielten Fortschritte,
ihren Fokus und ihre Verankerung in Forschung und Innovation in Form einer
neuen EU-Mission zu konsolidieren,
Pressemitteilung https://t1p.de/vf4s0
Mitteilung https://t1p.de/6gcc7
EU Missionen https://t1p.de/utmt3
NEB https://t1p.de/9plzi
Sachverständige gesucht https://t1p.de/dj8fd
zurück
14. Kulturerbe 3D-Digitalisierung
Eine europaweite Sammlung von 3D-Aufnahmen von Kulturgütern soll
aufgebaut werden.
Am 21. Juni 2023 hat die Kommission die Kampagne „twin it! 3D für Europas
Kultur“ gestartet und die 27 EU-Kulturminister aufgefordert, ihr digitalisiertes 3DKulturerbegut
auszuwählen und in den von der Europeana-Initiative eingerichtet
gemeinsamen europäischen Datenraum einzubringen. Dabei nimmt die Kommission
auf ihre Empfehlung vom 19. Dezember 2021 Bezug, bis 2030 alle
Denkmäler und Stätten zu digitalisieren, bei denen die Gefahr besteht, dass sie
geschädigt werden, sowie die Hälfte der Stätten, die von Touristen stark besucht
werden. Die vorbereitete Cloud für das europäische Kulturerbe wird diese
Ziele ebenfalls unterstützen. Die Kommission geht davon aus, dass die Verbindungen
zwischen Einrichtungen des Kulturerbes und Fachleuten in der gesamten
EU die Zusammenarbeit und Innovation bei der Digitalisierung, Erforschung
und Erhaltung des Kulturerbes vorantreiben wird.
Die europaweite 3D-Sammlung von Kulturgütern wird auf einer für Frühjahr
2024 geplanten hochrangigen Veranstaltung in Brüssel vorgestellt und online
zugänglich sein.
Pressemitteilung https://t1p.de/ferdx
Kampagne https://t1p.de/bkm03
Empfehlung https://t1p.de/cuuhy
Cloud https://t1p.de/g5gxj
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15. Lehrkräfte – Eckpfeiler der Bildung
Hochwertiger Unterricht ist der Eckpfeiler einer erfolgreichen Bildung.
Als unverzichtbare Triebkraft sind Lehrkräfte und Ausbildende eine unverzichtbare
Triebkraft für die allgemeine und berufliche Bildung. Der Rat hat daher
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nach einer Orientierungsaussprache am 6. Mai 2023 die Mitgliedstaaten aufgefordert,
eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um
die Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildenden weiterzuentwickeln,
ihre Teilnahme an einer kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung zu
fördern,
ihre Mobilität zu erleichtern,
sie bei der künftigen Politikgestaltung einzubeziehen und
ihr Wohlbefinden zu unterstützen.
Zugleich wurde die Kommission aufgefordert, für angehende und berufstätige
Lehrkräfte und Ausbildende die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
sowie ihre Mobilität weiterhin unterstützen.
Presseerklärung https://t1p.de/bzc5d
Beschlussvorlage https://t1p.de/st9b0
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16. Lehrerakademien
Deutschland ist bei den Erasmus+ Lehrerakademien europaweit an der
Spitze.
Deutsche Hochschulen sind stark engagiert bei der Internationalisierung der
Lehrerbildung. Mit insgesamt 28 Projektbeteiligungen waren deutsche Institutionen
beim aktuellen Erasmus+-Aufruf für Lehrkräfteakademien besonders erfolgreich.
An den von der Kommission ausgewählten 16 neuen Erasmus+ Teacher
Academies sind 7 Projekte deutscher Hochschulen sowie weiterer Institutionen
aus Deutschland beteiligt, 3 Lehrkräfteakademien werden von den Universitäten
Bayreuth, Köln und Potsdam koordiniert. Weitere deutsche Hochschulen
sind als assoziierte Partner an neuen Teachers Academies beteiligt.
Die Lehrkräfteakademien sind europäische Partnerschaften im Bereich der
Lehrerausbildung und -weiterbildung. Sie sollen die europäische und internationale
Perspektive der Lehrerbildung stärken und den Lehrerberuf attraktiver
machen. Erasmus+ Lehrerakademien haben folgende Ziele:
Schaffung von Netzwerken von Communities of Practice in der Lehrerbildung;
Lehrkräftekurse, Module und andere Lernmöglichkeiten zu EU-Prioritäten
wie Lernen in der digitalen Welt, Nachhaltigkeit, Gleichstellung und
Inklusion anbieten;
Entwicklung und Erprobung verschiedener Mobilitätsmodelle in der
Erstausbildung und beruflichen Weiterbildung;
Mobilität zu einem integralen Bestandteil der Lehrerbildungspolitik in Europa
machen;
nachhaltige Beziehungen zwischen Lehrerbildungsanbietern und anderen
verwandten Gruppen zu entwickeln.
Im Rahmen der Erasmus+-Aktion „Lehrerakademien“ stehen derzeit keine Ausschreibungen
zur Finanzierung zur Verfügung. Die nächste Ausschreibung wird
Ende 2023 veröffentlicht. Darin wird eine vollständige Liste der Arten von Organisationen
aufgeführt, die antragsberechtigt sind.
Pressemitteilung https://t1p.de/jir17
Auswahlergebnisse 2022 https://t1p.de/veknl
Webseite https://t1p.de/whr1r
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17. Künstler – Arbeitsbedingungen
Die Schaffung eines EU-Rahmens für die Arbeitsbedingungen von
Künstlern und Kulturschaffenden ist in Vorbereitung.
Ausgangspunkt ist der Bericht einer von der Kommission eingesetzten Arbeitsgruppe
mit dem Auftrag, die Arbeitsbedingungen im Kunst- und Kreativsektor in
Europa zu analysieren und Empfehlungen zu erarbeiten, wie diese verbessert
werden könnten. Die Arbeitsgruppe untersuchte Aspekte des Status und der
sozialen Sicherheit, der fairen Praxis, der Kompetenzen und des lebenslangen
Lernens sowie der künstlerischen Freiheit, die die Situation für die Betroffenen
nachhaltig verbessern helfen sollen. Als wichtigste Empfehlungen wird den Mitgliedstaaten
vorgeschlagen u.a.
ein einheitlicher europäischer Rahmen für Arbeitsbedingungen von Kreativschaffenden
zu verabschieden, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen,
einheitliche arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen
zu schaffen;
einen europäischer Status für Künstler festzulegen;
spezifische und kohärente Rechtsvorschriften für Künstler anstreben, die
alle Bereiche ihrer Arbeit abdecken;
Schutz der künstlerischen Freiheit und Zusammenarbeit mit einem EUBeobachtungssystem
für das Recht auf freie künstlerische Meinungsäußerung.
Der Bericht enthält außerdem Fallstudien und weitere Empfehlungen sowie als
separates Dokument eine Zusammenfassung.
Pressemitteilung https://t1p.de/mjs0g
Bericht (Englisch, 128 Seiten) https://t1p.de/vhvvg
Zusammenfassung https://t1p.de/1x1u4
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18. Ernährungssicherheit
Die Nahrungsmittelversorgung in der EU soll sicherer und von Drittländern
unabhängiger werden.
Insbesondere auch unter strategischen Gesichtspunkten muss die langfristige
Widerstandsfähigkeit der EU Landwirtschaft erhalten und die gesamten Lieferkette
gestärkt werden, indem die Abhängigkeit von Einfuhren aus Ländern außerhalb
der Union verringert wird. Das Parlament fordert daher in der Entschließung
vom 14. Juni 2023 von der Kommission
unverzüglich einen allumfassenden Strategieplan zur Wahrung der Ernährungssicherheit
vorzulegen, in dem auch vorgesehen werden könnte,
einen Ernährungssicherheitsplan auf Basis von Nahrungsmittel-Lagerbestände
anzulegen,
unter Konzentration auf die inländische Produktion eine umfassende EUEiweiß-
und Futtermittelstrategie vorzulegen, zur kurz-, mittel- und langfristigen
Versorgung mit wichtigen Produktionsimporten wie Düngemitteln,
Futtermitteln und Rohstoffen,
die finanzielle Unterstützung für europäische Erzeuger,
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ein Programm zur Modernisierung und Finanzierung digitalen Technologien
und von Präzisionsmethoden für Landwirte, zur Verringerung des
Pestizideinsatzes und des Wasserverbrauchs,
neue Züchtungstechniken, um den Einsatz von synthetischen Düngemitteln
und Pestiziden zu verringern,
nationale Programme gegen Lebensmittelverschwendung,
Finanzierung der Infrastruktur für einen nachhaltigeren Transport und die
Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
die Gegenseitigkeit im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit
Drittländern,
zu verhindern, dass immer mehr landwirtschaftliche Flächen in immer
weniger Hände gelangen
Schließlich fordert das Plenum auch Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen,
dass die landwirtschaftliche Tätigkeit in der EU während der Umsetzung des
Green Deal erhalten bleibt.
Pressemitteilung (Englisch) https://t1p.de/pwv6r
Plenum https://t1p.de/37cvp
Bericht https://t1p.de/4falh
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19. Agrarsektor – Unterstützung
Für landwirtschaftliche Betriebe werden zusätzliche EU-Mittel in Höhe
von 430 Millionen Euro mobilisiert.
Anlass sind die drastisch gesunkenen Preise und hohe Betriebsmittelkosten,
die zu erheblichen Liquiditätsproblemen für Landwirte geführt haben. Das betrifft
die Sektoren Getreide und Ölsaaten, Milch und Nutztiere, Wein sowie Obst
und Gemüse. Davon sind die größten Summen für Höfe in Spanien (81 Mio),
Italien (60 Mio), Frankreich (53 Mio) und Deutschland (36 Mio) vorgesehen. Die
Mitgliedstaaten können diese EU-Unterstützung mit nationalen Mitteln um bis
zu 200% aufstocken. Die Zahlungen sollen bis zum 31. Dezember 2023 geleistet
werden.
Um die Liquiditätssituation der von widrigen Witterungsverhältnissen betroffen
Landwirte abzumildern, sind weitere Unterstützungsmaßnahmen geplant. Dazu
gehört nach den Vorschlägen der Kommission z.B. die Möglichkeit, dass den
Höfen im Zusammenhang mit Flächen und Tieren ab Mitte Oktober bis zu 70%
ihrer Direktzahlungen und 85% von Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen
Raums zur Verfügung stehen. Auch können die GAP-Strategiepläne geändert
werden, um GAP-Mittel in Investitionen umzulenken, die das Produktionspotenzial
wiederherstellen.
Pressemitteilung https://t1p.de/rweo8
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20. Biotechnologie – neue Gentechnik
Neue gentechnische Verfahren können die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit
des Lebensmittelsystems verbessern.
Diese genomischen Techniken (NGT) könnten geeignet sein, verbesserte
Pflanzen zu entwickeln, die klima- und schädlingsresistent sind, weniger Düngemittel
und Pestizide benötigen sowie höhere Erträge gewährleisten. Dadurch
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können der Einsatz und die Risiken von chemischen Pestiziden halbiert und die
Abhängigkeit der EU von Agrarimporten verringert werden. Das betonte die
Kommission am 5. Juli 2023 bei der Vorlage des Entwurfs einer Verordnung
über Pflanzen, die durch neue genomische Verfahren gewonnen werden. Nach
dem Verordnungsvorschlag sollen
zwei Kategorien von mit NGT gewonnenen Pflanzen eingeführt werden,
für die unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf das Inverkehrbringen
gelten, die die jeweiligen Merkmale und Risikoprofile berücksichtigen:
NGT-Pflanzen der ersten Kategorie, die mit in der Natur vorkommenden
oder konventionellen Pflanzen vergleichbar sind, müssen
gemeldet werden. Diese werden wie konventionelle Pflanzen behandelt.
Das bedeutet, dass für diese Pflanzen keine Risikobewertung
durchgeführt werden muss und sie ebenso gekennzeichnet
werden können wie konventionelle Pflanzen.
NGT- Pflanzen der zweiten Kategorie, d.h. stärker modifizierte
NGT-Pflanzen, müssen den umfassenderen Prozess der GVORichtlinie
durchlaufen; Das bedeutet, dass sie einer Risikobewertung
unterliegen und nur nach einem Zulassungsverfahren in Verkehr
gebracht werden können. Für diese Pflanzen sind entsprechende
Nachweismethoden und maßgeschneiderte Kontrollkriterien
vorgesehen.
Anreize geschaffen werden, um die Entwicklung von Pflanzen stärker auf
Nachhaltigkeit auszurichten;
die Transparenz bei allen NGT-Pflanzen auf dem EU-Markt, z. B. durch
Saatgut-Kennzeichnung, gewährleistet werden;
eine konsequente Überwachung der wirtschaftlichen, ökologischen und
sozialen Auswirkungen von NGT-Produkten sichergestellt werden.
Seit Verabschiedung der EU-Rechtsvorschriften über GVO im Jahr 2001, wurde
auf der Grundlage der Fortschritte in der Biotechnologie eine Vielzahl von NGTs
entwickelt. Nach einer Studie hinken die derzeitigen Vorschriften – vor allem die
bestehenden GVO-Rechtsvorschriften – dem wissenschaftlichen und technischen
Fortschritt hinterher und erleichtern nicht ausreichend die Entwicklung
und das Inverkehrbringen von innovativen NGT-Produkten. Die EU braucht einen
angepassten Rahmen für sichere NGT-Pflanzen, um Landwirten, Verbrauchern
und der Umwelt Vorteile zu bieten.
Außerhalb der EU sind bereits mehrere NGT-Pflanzenprodukte auf dem Markt
oder stehen vor der Zulassung. Diese Produkte weisen verschiedene nützliche
Eigenschaften auf: Sie sind resistent gegen Schädlinge, Krankheiten und Umweltbelastung,
schneiden bei Nährwert/Geschmack/Textur besser ab und brauchen
weniger Pestizide. So ist z. B. Brauner Senf mit weniger Bitterstoffen in
den USA auf dem Markt und bald auch in Kanada. Bananen, die nicht braun
werden und zu deutlich weniger Lebensmittelverschwendung und CO2-Ausstoß
beitragen können, wurden auf den Philippinen bereits zugelassen. Außerdem
wird eine breite Palette optimierter Kulturen wie Weizen mit niedrigem Gluten
Gehalt oder virenresistenter Mais entwickelt.
Pressemitteilung https://t1p.de/8cya4
Verordnungsentwurf https://t1p.de/drdnf
Studie 29.04.2021 https://t1p.de/3ow0s
Infoblatt https://t1p.de/y76kz
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Fragen und Antworten https://t1p.de/dmuku
Animation genomisches Verfahren https://t1p.de/asbt5
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21. Glyphosat
Bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat wurden keine kritischen
Problembereiche, aber Datenlücken, festgestellt.
Das ist das aktuelle Ergebnis der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) am 6. Juli 2023 erfolgten Veröffentlichung einer Risikobewertung
der Wirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und
Tier sowie auf die Umwelt. Einige Datenlücken werden in den Schlussfolgerungen
der EFSA als Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten, oder
als offene Fragen aufgeführt. Diese Datenlücken sollten die Kommission und
die EU-Mitgliedstaaten in der nächsten Phase des Verfahrens zur Erneuerung
der Genehmigung berücksichtigen. Zugleich wird von der EFSA ein Problem als
kritisch definiert, wenn es alle vorgeschlagenen Verwendungen des zu bewertenden
Wirkstoffs betrifft, z. B. Verwendungen vor der Aussaat, Verwendungen
nach der Ernte usw., und somit einer Genehmigung oder deren Erneuerung
entgegensteht.
Die Risikobewertung von Glyphosat sind das Ergebnis der Arbeit von Dutzenden
von Wissenschaftlern der EFSA und der Mitgliedstaaten in einem Verfahren,
das sich über drei Jahre erstreckte. Das Verfahren basiert auf einer Bewertung
Tausender Studien und wissenschaftlichen Artikeln und umfasst auch
wertvolle Beiträge, die während der öffentlichen Konsultation gesammelt wurden.
Die Schlussfolgerungen der EFSA zur Risikobewertung von Glyphosat wurden
der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und dienen
als Grundlage für die Entscheidung, ob Glyphosat weiterhin auf der EU-Liste
der zugelassenen Pestizidwirkstoffe geführt wird.
Glyphosat ist (nur) noch bis zum 15. Dezember 2023 für die Verwendung in der
EU zugelassen
Pressemitteilung https://t1p.de/4eivz
Faktenblatt https://t1p.de/ce4xj
Glyphosat https://t1p.de/hfpf9
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22. Tierversuche – schnellerer Ausstieg
Um Tierversuche zu reduzieren, sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen.
Das erklärte die Kommission am 25. Juli 2023 in ihrer Antwort auf die Europäische
Bürgerinitiative „Rettet tierversuchsfreie Kosmetika – Engagiert euch für
ein Europa ohne Tierversuche“. Zugleich gab die Kommission einen umfassenden
Überblick über den rechtlichen und politischen Rahmen der EU in Bezug
auf die Verwendung von Tieren zu Testzwecken. Danach hat die EU In den
vergangenen 20 Jahren über 1 Milliarde Euro in die Entwicklung, Validierung
und Einführung von Alternativen zu Tierversuchen investiert. Die Kommission
betont, dass sie die Entwicklung alternativer Ansätze mit entsprechender Finanzierung
weiterhin nachdrücklich unterstützen wird, um die Reduzierung von
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Tierversuchen in Forschung, Bildung und Ausbildung zu beschleunigen u,a.,
durch Koordinierung der Aktivitäten der Mitgliedstaaten und nationalen Behörden
in diesem Bereich, Sondierungsworkshops und die Unterstützung neuer
Ausbildungsinitiativen für Nachwuchswissenschaftler.
Die Kommission macht aber auch deutlich, dass bei allen Bestrebungen, Tierversuche
zu beenden, Kurz- und mittelfristig Tierversuche für die Bewertung der
Risiken von Chemikalien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt wichtig
bleiben. Im Rahmen der Überarbeitung der REACH-Verordnung wird sie vorschlagen,
einige Informationsanforderungen, die auf Tierversuchen basieren,
durch Methoden ohne Tierversuche zu ersetzen, sofern dies sich als möglich
erweise.
Zugleich kündigt die Kommission an, dass sie umgehend mit der Arbeit zur Entwicklung
eines Fahrplans beginnt, der Meilensteine und konkrete Maßnahmen
enthalten wird, die kurz- bis längerfristig umgesetzt werden sollen, um Tierversuche
zu reduzieren. Es sei beabsichtigt, die Arbeit an der Roadmap im 1.Quartal
der nächsten Amtszeit abzuschließen.
Pressemitteilung https://t1p.de/t2xfv
Bürgerinitiative https://t1p.de/ed11n
Fragen und Antworten https://t1p.de/026pm
Mitteilung vom 25.07.2023 (Englisch, 20 Seiten) https://t1p.de/cueuk
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23. Textil- und Lebensmittelabfälle
Die Verringerung von Textil- und Lebensmittelabfällen ist Ziel einer Änderung
der Abfallrahmenrichtlinie.
Nach dem Vorschlag der Kommission vom 5. Juli 2023 soll das durch eine erweiterte
Herstellerverantwortung und verbindliche Reduktionsziele erreicht werden.
Danach sollen
die Hersteller von Textilien (eukn 5/2023/27) in Zukunft für die Kosten
von Textilabfällen aufkommen,
die Lebensmittelverschwendung bis 2030 reduziert werden, um 10% im
Bereich Verarbeitung und Herstellung und um 30% (pro Kopf) in den Bereichen
Einzelhandel und Verbrauch (Restaurants, Verpflegungsdienste
und Haushalte).
Textilien: Nach der für den Textilbereich vorgeschlagenen erweiterten Herstellerverantwortung,
sollen die Hersteller Beiträge auf Grundlage der Umweltbilanz
der Textilien zahlen. Durch einheitliche Regelungen in der EU wird es den Mitgliedstaaten
erleichtert, entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften ab
2025 Textilien (eukn 5/2018/15) getrennt zu sammeln. Mit den Beiträgen der
Hersteller werden Investitionen in Kapazitäten für die getrennte Sammlung, Sortierung,
Wiederverwendung und das Recycling finanziert. Um der unter dem
Deckmantel der Wiederverwendung vorgenommenen Ausführung von Abfällen
ein Ende zu setzen, soll klargestellt werden, welche Textilien als Abfall und welche
als wiederverwendbare Textilien einzuordnen sind. Rund 78% der Textilabfälle
werden von den Verbrauchern nicht getrennt gesammelt, sondern landen
im gemischten Hausmüll in Verbrennungsanlagen oder auf Deponien.
Lebensmittel: Der Kommissionsvorschlag Abfallrahmenrichtlinie sieht eine
förmliche Überprüfung der von den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte bis
Ende 2027 vor, die von der Kommission geprüft wird. Sollte es Anzeichen dafür
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geben, dass die EU noch stärker zu den globalen Zielen beitragen kann, besteht
die Möglichkeit, die Ziele anzupassen. Nach geltendem EU-Abfallrecht sind die
MS bereits verpflichtet, nationale Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
umzusetzen und die Verschwendung von Lebensmitteln auf jeder
Stufe der Lieferkette zu verringern, zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten.
Die Ergebnisse der ersten EU-weiten Überwachung der Lebensmittelverschwendung,
die im Jahr 2020 durchgeführt wurde, werden als Grundlage
für die Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele dienen.
Jedes Jahr landen fast 59 Millionen Tonnen Lebensmittel in der EU im Müll (131
kg/Einwohner). Für mehr als die Hälfte der Lebensmittelverschwendung (53%)
sind die Haushalte verantwortlich, gefolgt von der Verarbeitung und Herstellung
(20%).
Pressemitteilung https://t1p.de/mx7cb
Pressemitteilung Textilien https://t1p.de/yzxg2
Textilien Strategie https://t1p.de/tgkas 2 (eukn 4/2022/7),
Vorschlag Lebensmittel https://t1p.de/eiz2w
Kommissionsdienststellen Lebensmittel https://t1p.de/om4l2
Fragen und Antworten Lebensmittel https://t1p.de/4cju3
Häufig gestellte Fragen https://t1p.de/1116d
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24. Zahn-Amalgam
Die Verwendung von Zahn-Amalgam soll ab 2025 in der EU vollständig
verboten werden.
Das sieht u.a. ein von der Kommission am 14. Juli 2023 vorgelegter Entwurf
einer überarbeiteten Quecksilberverordnung vor. Danach ist vorgesehen, dass
ab 1. Januar 2025 Zahn-Amalgam nicht mehr verwendet werden darf,
zumal es praktikable quecksilberfreie Alternativen gibt und.
die Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar
2025 verboten ist.
Außerdem werden die Herstellung und Ausfuhr weiterer quecksilberhaltiger
Produkte, z. B. Lampen, je nach Lampentyp, ab dem 1. Januar 2026 und 1.
Januar 2028 verboten.,
Die überarbeitete Quecksilberverordnung muss im Rahmen des ordentlichen
Gesetzgebungsverfahrens vom Parlament und Rat beraten und beschlossen
werden.
Die Verwendung von Zahn-Amalgam wird derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen
Quecksilber verbraucht. Wenn Quecksilber in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt
es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert. Eine hohe Quecksilberbelastung
kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen.
Pressemitteilung https://t1p.de/f5c7q
überarbeitete Quecksilberverordnung https://t1p.de/m6f8j
Webseite Quecksilber https://t1p.de/twfc2
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25. Asylbericht 2023
Der Asylbericht 2023 liegt vor.
Nach dem von der EU-Agentur für Asylfragen am 4. Juli 2023 veröffentlichte
Bericht haben die EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder im Jahr 2022 rund
996.000 Asylanträge erhalten. Das ist ein Anstieg von 53% gegenüber 2021.
Rund 70% der Anträge wurden in 5 Aufnahmeländern gestellt, darunter
Deutschland (244.000), Frankreich (156.000), Spanien (118.000), Österreich
(109.000) und Italien (84.000), davon aus Syrien (138.000) und Afghanistan
(132.000), gefolgt von der Türkei, Venezuela und Kolumbien.
In diesem Bericht gibt es auch neue interaktive Web- und digitale Funktionen,
über die Interessengruppen interessante Informationen abrufen können.
Pressemitteilung 22.02.2023 https://t1p.de/gw9df
Pressemitteilung 04.07.2023 https://t1p.de/v8n4p
Bericht (Englisch 431 Seiten) https://t1p.de/2o30d
Digitale Funktionen https://t1p.de/f6ayi
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26. Städtische Mobilität – SUMP
Die 430 Großstädte entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TENV)
sollen Pläne für nachhaltige urbane Mobilität (SUMPs) aufstellen.
Die Kommission ruft die Mitgliedsstaaten auf, mithilfe von nationalen SUMPUnterstützungs-
programmen die Planung, Umsetzung und Evaluierung nachhaltiger
Mobilitätskonzepte in ihren Städten zu fördern. Dafür sollen die Mitgliedstaaten
bis zum 31. Dezember 2025 sicherstellen, dass SUMP aufgestellt und
einschlägige Daten zur städtischen Mobilität erhoben werden müssen. Mit dieser
Empfehlung der Kommission vom 8. März 2023 werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert,
nationale Orientierungshilfen auf Grundlage des SUMP-Konzeptes zu erstellen,
technische und fachliche Expertise für örtliche SUMP-Prozesse sowie
entsprechende Schulungsprogramme bereitzustellen,
finanzielle Unterstützung für den Kapazitätsaufbau in Städten zu leisten,
ein nationales Netzwerk für den SUMP-Fachaustausch zu schaffen sowie
zur Umsetzung dieser Anliegen eine zentrale nationale SUMP-Programmverwaltungsstelle
einzurichten.
Im Anhang der Empfehlungen vom 8. März 2023 werden in einem aktualisierten
SUMP-Konzept die wesentlichen europäischen Leitprinzipien zusammengefasst.
Zum Thema siehe auch Metropolregion Frankfurt Rhein Main vom 5. April
2023.
Pressemitteilung https://t1p.de/7eu6x
Empfehlung https://t1p.de/wqwqy
TEN-V https://t1p.de/8e4v1
Sachverständigengruppe https://t1p.de/ftymt
Metropolregion https://t1p.de/5ht8z
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27. Mobilität in der Stadt
Die Tage der urbanen Mobilität finden vom 4. bis 6. Oktober in Sevilla,
Spanien, statt.
Die Urban Mobility Days bringen Politiker, lokale Behörden, die Industrie und
Praktiker des städtischen Verkehrs mit der Kommission zusammen, In diesem
Jahr liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Bereich Verkehrskompetenzen.
In Workshops werden u.a. folgende Themen behandelt:
Einbindung der Öffentlichkeit in nachhaltige urbane Mobilitätslösungen:
Es geht um die Förderung der Verhaltensänderungen der Endnutzer und
Öffentlichkeit durch die Erstellung eines Prototyps für einen Engagement-
Plans.
Umgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs: Im Mittelpunkt stehen die
Probleme und Chancen der Dekarbonisierung von städtischen öffentlicher
Verkehrssysteme; Best -Practice-Beispielen und innovative Lösungen
aus aller Welt.
Der Energiebedarf der urbanen Mobilität: Es geht um die Folgewirkungen
der aktualisierten Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
und der künftigen Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden und die Probleme, mit denen Kommunen, Betreiber
von Ladestationen, Energieversorger und städtische Logistikunternehmen
beim Aufladen von Fahrzeugen konfrontiert sind.
Mobilität für nachhaltigen Tourismus: Wie können Touristen dazu ermutigt
werden, Urlaubsziele abseits der ausgetretenen Pfade zu wählen.
Mit dem Rad in die Zukunft: Themen sind u.a. welche Maßnahmen am
effektivsten sind, um den Radverkehr in den Städten anzukurbeln? Was
sind die Anforderungen an die Infrastruktur? Wie können Autofahrer in
Städten davon überzeugen, dass mehr Radfahrer auf den Straßen weniger
Staus und mehr Verkehrssicherheit für alle bedeuten?
Indikatoren für nachhaltige urbane Mobilität: Der Vorschlag für eine Überarbeitung
der TEN-V-Verordnung sieht vor, dass städtische Knotenpunkte
(siehe vorstehend unter eukn 8/2023/26 )Mobilitätsdaten in folgenden
Bereichen erheben müssen: Treibhausgasemissionen, Staus,
Unfälle und Verletzungen, Verkehrsträgeranteil, Zugang zu Mobilitätsdiensten
sowie Daten zur Luft- und Lärmverschmutzung.
Maßnahmen des Mobilitätsmanagements: Mobilitätsmanagementpläne
können bei der Bewältigung von Staus und von Umweltproblemen in
städtischen Zentren dabei helfen, dass Unternehmen, Einzelhandelszentren,
Touristenattraktionen, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen ihre
Rolle zu spielen, indem sie nachhaltige Mobilitätsalternativen an Verkehrs-
Hotspots fördern und häufig andere Initiativen lokaler Behörden
ergänzen.
Gerechter Übergang in die urbane Mobilität. Dabei geht es insbesondere
um die Bereiche Schulung und Weiterqualifizierung, die Veränderung der
traditionellen Arbeitsplätze in naher Zukunft und attraktive Karrieren für
junge Menschen.
Die Tagung wird von der Kommission gemeinsam mit der spanischen EU-Ratspräsidentschaft
organisiert.
Pressemitteilung https://t1p.de/h6ybh
Programm https://t1p.de/vz44m
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28. Mobilitätswoche 2023
Vom 16. bis 22. September findet die jährliche Mobilitätswoche statt.
Städte und Gemeinden können alle Aktivitäten anmelden, die sie durchführen
möchten. Im Rahmen der Mobilitätswoche werden innovative Verkehrslösungen
ausprobiert oder mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität in den
Kommunen geworben, darunter in diesem Jahr
die Organisation von Aktivitäten zum Thema nachhaltige Mobilität während
der Hauptveranstaltungswoche,
die Durchführung einer oder mehrerer dauerhafter Verkehrsmaßnahmen
während des gesamten Jahres und
die Durchführung eines „autofreien Tages“.
Teilnehmende Städte und Gemeinden sind aufgefordert, alle drei Aktivitäten
umzusetzen. Das Jahresthema ist jedoch nicht bindend, sondern dient lediglich
als Anregung. Dabei kann es auch neue (ungewohnte) Perspektiven und breitere
Interpretationsmöglichkeiten zu nachhaltiger Mobilität aufzeigen. Letztendlich
liegt es allein bei den Kommunen und Akteuren, mit welchen Aktionen, Veranstaltungen
und Maßnahmen sie sich im Rahmen der Mobilitätswoche vor Ort
engagieren. Wichtig ist es, mit Spaß und Kreativität viele Menschen zu erreichen,
für die Thematik zu sensibilisieren und zum Nachdenken und Mitmachen
zu motivieren.
Nach der Registrierung muss der nationale Koordinator die Registrierung der
Stadt oder Gemeinde genehmigen, bevor sie auf der Webseite veröffentlicht
werden. Die Nationale Koordinierungsstelle bietet Hilfe und Unterstützung in
verschiedenen Bereichen an. Dazu Einzelheiten unter Fragen und Antworten.
Anmeldung https://t1p.de/ww00h
Koordinator DE www.mobilitaetswoche.eu
Webseite https://t1p.de/0mc8g
Fragen und Antworten https://t1p.de/fxa9q
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29. Kommunalberatung – Smart Cities Marketplace
Über die Initiative Smart City Marketplace werden Kommunen Beratungsleistungen
kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Smart Cities Marketplace bietet regelmäßige Matchmaking-Dienste, um
Städte und Städteverbünde bei ihren Projektvorschlägen auf dem Weg zur Klimaneutralität
zu unterstützen. Die von der Kommission angebotene Kommunalberatung
bietet für Smart City Projekten folgende kostenlose Beratungsleistungen
und Services an:
Passend zugeschnittene technische Unterstützung für Projektideen von
EU-finanzierten Smart City Experten,
Herstellung von Netzwerk- und Peer-to-Peer-Kontakten zum direkten
Austausch,
Masterclass-Angebote mit Fokus auf Finanzierungslücken,
Teilnahme an Matchmaking-Veranstaltungen mit Kommunen, technischen
Entwicklern und Investoren,
Webinare zur methodischen Anleitung, um Smart City-Ideen umzusetzen
sowie Online-Info-Sessions für europäische Kommunen,
Treffen mit Investoren aus dem Smart Cities Marketplace eigenen Investoren
Netzwerk.
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Die Teilnahme an dem Serviceangebot des Smart Cities Marketplace ist für europäische
Kommunen kostenfrei; es handelt sich nicht um ein Förderprogramm.
Webseite https://t1p.de/pmrkm
Anmeldeformular https://t1p.de/t34ve
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30. Barrierefreiheit – Wettbewerb 18.09.2023
Die Städte und Gemeinden werden ausgezeichnet, die der Barrierefreiheit
für Menschen mit Behinderungen Priorität einräumen.
Der von der Kommission ausgeschriebene Access City Award 2024 wird in Zusammenarbeit
mit dem Europäischen Behindertenforum organisierte. Teilnahmeberechtigt
sind alle Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern.
Es werden durchgeführte und geplante Maßnahmen in folgenden Bereichen berücksichtigt:
bauliche Umgebung und öffentliche Räume;
Verkehr und damit zusammenhängende Infrastruktur;
Information und Kommunikation, darunter
öffentliche Einrichtungen und Dienste.
Die Gewinner des 1., 2. und 3. Platzes erhalten Preise in Höhe von 150.000
Euro, 120.000 Euro bzw. 80.000 Euro. Die teilnehmende Kommunen werden
besonders erwähnt, deren Arbeit zur Barrierefreiheit mit den Werten des Neuen
Europäischen Bauhauses (NHB) in Einklang steht: Nachhaltigkeit, Ästhetik und
Inklusivität. Weitere Hinweise zum Wettbewerb, u.a. Bewerbungsformular,
Wettbewerbsregeln und Leitfaden am Ender der Pressemitteilung.
Die Bewerbungsfrist endet am 18. September 2023
Pressemitteilung https://t1p.de/b3tdt
NHB https://t1p.de/zsln9