
Thema der Woche Thema der Woche Thema der Woche Thema der Woche Thema der Woche
Haushalts-Tricksereien der Ampel wurde ein Ende bereitet
Auch wenn die förmlichen Beratungen zum Bundes-haushalt 2024 für diese Woche auf unseren Druck hin von der Tagesordnung abgesetzt wurden, steht diese Sitzungswoche dennoch ganz im Zeichen der Haushaltspolitik. In dieser Woche wird der Bundeskanzler eine Regierungserklärung abgeben. Wir hatten ihn hierzu in der vergangenen Woche schriftlich aufgefordert. Unsere Erwartung ist eindeu-tig: Klarheit und Wahrheit sind nicht nur die richtigen Grundsätze in der Haushaltspolitik, sondern ein gu-ter Maßstab für jedwedes politisches Handeln. Da-ran werden wir den Bundeskanzler messen. Das Ka-binett hat zudem im Umlaufverfahren einen Nach-tragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 beschlos-sen. Diesen werden wir am Donnerstag im Haus-haltsausschuss beraten und am Freitag im Plenum diskutieren. Als konstruktive Opposition werden wir uns die Begründung der Bundesregierung für die – rückwirkende – Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 gewissenhaft anschauen. Das Karlsruher Urteil ist eine krachende Niederlage für die Ampel. Erstma-lig hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich über die Auslegung der Schuldenbremse geurteilt. Der Trickserei der Ampel, Notlagen-Mittel freihändig umzuwidmen und in Form von Sondervermögen überjährige Selbstbedienungstöpfe einzurichten, wurde ein Ende bereitet. Das Karlsruher Urteil ist eine gute Nachricht für die Steuerzahler und für die Finanzstabilität der Bundesrepublik Deutschland. Der Einsatz für solide Haushalte gehört zum politi-schen Markenkern der Union. Die politische Bring-schuld in dieser Situation bleibt jedoch dort, wo sie hingehört: bei der Bundesregierung. Die Bundesre-gierung ist nun gefordert, einen Vorschlag zu unter-breiten, wie ein verfassungskonformer Bundeshaus-halt 2024 gestaltet werden kann.
Aktuelle Stunde: „Wirtschafts-Wende jetzt – Vor-fahrt für Freihandel vor Parteipolitik“. Die Grünen haben sich auf ihrem Parteitag gegen den Abschluss des EUMercosur-Abkommens ausgesprochen. Diese Entscheidung ist sowohl inhaltlich falsch als auch politisch befremdlich. Sie ist inhaltlich falsch, denn Handelspartnerschaften sind eine wichtige Grundlage für intensiveren wirtschaftlichen Aus-tausch, die Mehrung des Wohlstands und politischen und gesellschaftlichen Dialog. Sie sind auch Kern-element zur Diversifizierung unserer Lieferketten und zur Stärkung der Resilienz unserer Volkswirt-schaft. Für Deutschland und Europa ist die Partner-schaft mit Demokratien in Lateinamerika auch geo-politisch bedeutsam. Nur in Zusammenarbeit mit Wertepartnern wird der Erhalt der internationalen re-gelbasierten Ordnung und die Stärkung freiheitlich-demokratischer Gesellschaften in einer multipolaren Welt gelingen können. Die Entscheidung der Grünen ist zudem politisch fragwürdig. Die Partei stellt den Bundeswirtschaftsminister und die Außenministerin – da läge es nahe, den wirtschaftspolitischen Schul-terschluss mit unseren Partnern in der Welt zu su-chen, damit Deutschland nicht den Anschluss ver-liert. Das Mercosur-Abkommen würde unsere Wirt-schaft beleben und neue Absatzmärkte für deutsche Unternehmen erschließen. Die Bundesminister Ha-beck und Baerbock konnten sich dennoch nicht ge-gen die ideologischen Vorbehalte ihrer Partei durch-setzen. Schlecht für Deutschland, schlecht für un-sere Wirtschaft und schlecht für unsere Arbeits-plätze.
Die Woche im Parlament
Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirt-schaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie. Der Normenkontrollrat hat festgestellt: Die deutsche Wirtschaft sieht sich mit
weiter steigenden Belastungen durch Bürokratie ge-genüber. Der sogenannte Erfüllungsaufwand ist im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliar-den Euro angestiegen (Jahresbericht 2022, Seite 4). Dieser Anstieg für unsere Unternehmen fällt deutlich höher aus als in den Jahren zuvor. Eine Steigerung verbleibt selbst noch nach Abzug der durch die Min-destlohnentwicklung verursachten Mehrkosten. Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbe-wahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten unsere Wirtschaft. Dies betrifft alle Berei-che, vom Selbstständigen bis hin zu großen Unter-nehmen. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und kostet Unternehmen unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal. Mit unserem Antrag for-dern wir deshalb: In diesem Jahrzehnt müssen wir es schaffen, dass sich die Wirtschaft mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, neue Ideen umsetzen und Arbeitsplätze sichern kann. Behördenkommuni-kation und das Ausfüllen von Formularen dürfen
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Dienstag, 28. November 2023 20-2023 Seite 2 von 2
nicht Überhand nehmen. Der Bürokratieabbau ist und bleibt eine Daueraufgabe. Er kostet wenig, kann erhebliche Erleichterungen bringen und wirkt wie ein
Konjunkturprogramm. Richtig gemacht, kann er ge-rade in Krisenzeiten einen Beitrag zur Entfesselung der deutschen Wirtschaft und damit zu neuem Wirt-schaftswachstum sowie für mehr Klimaschutz leis-ten.
Die Auswirkungen der Corona-Krise sowie die Fol-gen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben vielen Menschen vor Augen geführt, dass eine ausreichende Versorgung mit vielfältigen Le-bensmitteln nicht selbstverständlich ist. Deutlich wurde auch, wie wichtig es ist, sich nicht in eine kom-plette Abhängigkeit zu einzelnen Drittstaaten zu be-geben. Vielmehr gilt es dafür zu sorgen, dass Deutschland und die Europäische Union sich so weit wie irgend möglich selbständig mit Nahrungsmitteln versorgen beziehungsweise auf vielfältige Lieferket-ten und Handelspartner setzen können. Dies gilt es bei allen relevanten politischen Entscheidungen si-cherzustellen. Mit unserem Antrag Nahrungsmittel-versorgung sicherstellen – Selbstversorgungs-grad in Deutschland und Europa erhalten ma-chen wir konkrete Vorschläge, wie wir die Ernäh-rungssicherheit in Deutschland stärken können.
Mit unserem Antrag Elementarschadenversiche-rung fit für die Zukunft machen stellen wir fest: Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen auch in Deutschland spürbar. Die Groß- und Klein-schadenereignisse, die sich auf Klima- und Wetter-veränderungen zurückführen lassen, nehmen stetig zu. Dabei stellen insbesondere die zunehmende Zahl an Starkregenereignisse ein großes Problem dar. Die bei Elementarschadenereignissen auftre-tenden Schäden sind für die Eigentümerinnen und Eigentümer zunehmend von existenzieller Bedeu-tung und können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Die einfache Wohngebäudeversiche-rung leistet in der Regel nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern lediglich bei Feuer, Blitz-schlag, Sturm und Hagel. Für den Schutz gegen Überschwemmung und Starkregen bedarf es einer Elementarschadenversicherung, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen eine Zusatzprä-mie angeboten wird. Lediglich etwa 50 Prozent der circa 8,5 Mio. Wohngebäudeversicherungen in Deutschland besitzen eine Elementarschadenabsi-cherung. Eine Ursache hierfür ist, dass sich viele Ei-gentümerinnen und Eigentümer in der Sicherheit wiegen, dass auch bei zukünftigen katastrophalen Schadensereignissen für nicht versicherte Wohnge-bäude aus Billigkeitserwägungen staatliche Hilfen gezahlt würden. Mit unserem Antrag fordern wir des-halb eine gesetzliche Regelung, dass im Neuge-schäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (Opt-Out). Im Bestandsge-schäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherun-gen zu einem Stichtag um eine Elementarschaden-versicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequen-zen gleichfalls abgewählt werden kann.
Der Bundesminister für Digitales und Verkehr muss sein Versprechen einlösen – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors. In der Europäischen Union (EU) dürfen ab dem Jahr 2035 nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zuge-lassen werden, die nicht mit Benzin oder Diesel fah-ren und die kein CO₂ ausstoßen. Darüber hinaus ist zwischen der EU und Deutschland vereinbart, bis Herbst 2024 eine neue Fahrzeugkategorie namens „E-Fuels only“ zu schaffen, im Rahmen derer Fahr-zeuge mit Verbrennungsmotor, die ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen betrieben werden können, auch über 2035 hinaus weiter neu zugelas-sen werden können. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing MdB hat öffentlich bekannt gegeben, dass als Ergebnis der Verhandlungen auf europäi-scher Ebene die Zukunft des Verbrennungsmotors auch über 2035 hinaus gesichert wurde. Er rekla-miert dies als großen, eigenen Verhandlungserfolg von immenser Bedeutung für die deutschen Ver-braucher sowie für die Automobil- und Zulieferin-dustrie. Gleichwohl gibt es keine rechtlich bindenden Vereinbarungen und keine belastbaren Garantien, dass eine entsprechende Regelung auf europäi-scher Ebene tatsächlich bis Herbst 2024 geschaffen wird. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – bringen wir 11 Forderungen an die Bundesregierung vor. Dabei geht es vornehmlich um die verbindliche Regelung von Möglichkeiten der Neuzulassung von ausschließlich mit klimafreundli-chen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen auch über das Jahr 2035 hinaus und bezahlbare Mobilität sowie Technologieoffenheit.
